Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 15.12.2008

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08   

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https://dejure.org/2008,21581
FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08 (https://dejure.org/2008,21581)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2008 - 4 K 73/08 (https://dejure.org/2008,21581)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2008 - 4 K 73/08 (https://dejure.org/2008,21581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser zu betreten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser zu betreten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser zu betreten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwarzarbeitsprüfung während der Hausrenovierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08
    Ziel des Grundrechts ist es, der räumlichen Privatsphäre einen umfassenden Schutz zu garantieren und die Wohnung als Mittelpunkt der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu schützen (vgl. BVerfG, Urteil vom 26.05.1993, 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, S. 1).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08
    Eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (BVerfG, Beschluss vom 03.04.1979, 1 BvR 994/76, BVerfGE 51, S. 97).
  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08
    Als Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG sind alle Räume einzustufen, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind (BGH, Urteil vom 24.07.1998, 3 StR 78/98, BGHSt 44, S. 138, 140).
  • BFH, 18.10.1988 - VII R 123/85

    Bevollmächtigte - Vertretungsmängel - Beginn der Außenprüfung

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08
    Zur Bekanntgabe eines mündlichen Verwaltungsaktes genügt es, dass er so in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse davon auszugehen ist, dass dieser bzw. sein Vertreter von ihm Kenntnis nehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 18.10.1988, VII R 123/85, BFHE 154, S. 446).
  • BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99

    Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08
    Dementsprechend schützt Art. 13 Abs. 1 GG keine leer stehenden Räumlichkeiten (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 19.05.1999, 3 Z BR 38/99, NJW 1999, S. 3205 m. w. N.; ebenso von Münch/Kunig, Grundgesetz, 5. Auflage, Art. 13, Rn. 10).
  • FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 34/10

    Voraussetzungen für den Erlass einer Prüfungsanordnung gem. §§ 2 ff. SchwarzArbG

    Bei der Prüfungsverfügung vom 11.11.2009 handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt, der die Aufforderung enthält, die Prüfungsmaßnahmen zu dulden (FG Hamburg, Urteil vom 26.11.2008, 4 K 73/08).

    Eine Prüfungsanordnung kann auch mündlich ergehen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 26.11.2008, 4 K 73/08; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07), dann ist es auch unproblematisch, wenn der Zeitpunkt einer schriftlich angeordneten Prüfung (nur) mündlich mitgeteilt wird.

    Mangels entsprechender Regelungen im SchwarzArbG ist es sogar zulässig, wenn die Prüfung unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt (FG Hamburg, Urteil vom 26.11.2008, 4 K 73/08; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 7 K 7024/07

    Kontrollen gegen Schwarzarbeit ohne schriftliche Ankündigung

    Im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Befugnis der Zollbehörden, für eine auf das SchwarzArbG zurückgehenden Kontrolle eine Wohnung zu betreten, hat das FG Hamburg (Urteil vom 26. November 2008 - 4 K 73/08 - nicht veröffentlicht, zitiert nach juris), nicht beanstandet, dass bloß eine mündliche Prüfungsanordnung vorgelegen hatte.
  • FG Hamburg, 22.06.2012 - 4 K 46/12

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Schwarzarbeitsbekämpfung

    Mangels entsprechender Regelungen im SchwarzArbG ist es sogar zulässig, wenn die Prüfung - wie hier - unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt (FG Hamburg, Urteile vom 26.11.2008, 4 K 73/08 und vom 20.10.2010, 4 K 34/10; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07).
  • VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164

    Quarantäneanordnung, Tollwut, Unterbringung, Tiergesundheit, Heimtier

    Wenn dem so ist, kann aber nicht angenommen werden, dass ein mündlicher Verwaltungsakt nur dann als bekannt gegeben gewertet werden kann, wenn er unmittelbar gegenüber dem Adressaten gesagt worden ist (vgl. nur: BFH v. 18.10.1988, BFHE 154, 446; FG Hamburg v. 26.11.2008, Az. 4 K 73/08 ).
  • FG Hamburg, 21.09.2011 - 4 V 148/11

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsverfügung nach § 2 SchwarzArbG

    Mangels entsprechender Regelungen im SchwarzArbG ist es zulässig, wenn die Prüfung unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt, sie muss also nicht vorher angekündigt werden (FG Hamburg, Urteile vom 26.11.2008, 4 K 73/08 und vom 20.10.2010, 4 K 34/10; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07).
  • VG Düsseldorf, 22.07.2010 - 11 L 805/10

    Auskunftsrecht und Betretungsrecht stehen den Denkmalschutzbehörden bereits bei

    Es besteht daher kein Anlass, von der Einschätzung des Amtsgerichts L im Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 56 X F 60/09, welche sich im Übrigen mit der Sichtweise anderer Gerichte deckt, BFH, Beschluss vom 3. Juni 2009 - VII B 4/09 - FG Hamburg, Urteil vom 26. November 2008 - 4 K 73/08 - BayObLG, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 3 Z BR 38/99 - , abzurücken.
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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 15.12.2008 - 4 K 73/08.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31701
VG Koblenz, 15.12.2008 - 4 K 73/08.KO (https://dejure.org/2008,31701)
VG Koblenz, Entscheidung vom 15.12.2008 - 4 K 73/08.KO (https://dejure.org/2008,31701)
VG Koblenz, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 4 K 73/08.KO (https://dejure.org/2008,31701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Billigkeitserlasses im Hinblick auf bestandskräftig festgesetzte Vorausleistungen für die Straßenreinigungsgebühren; Führen des fiktiven Frontmetermaßstabs (sog. Projektionsverfahren) bei Straßenreinigungsgebühren zu einem teilweisen Billigkeitserlass; ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.03.2002 - 9 B 16.02

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab; fiktiver Frontmetermaßstab;

    Auszug aus VG Koblenz, 15.12.2008 - 4 K 73/08
    Insoweit mag der Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.12.2001 - 12 A 11167/01.OVG -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15.03.2002 - 9 B 16.02 -) genügen, wonach der fiktive Frontmetermaßstab sowohl für Anliegergrundstücke als auch für echte Hinterliegergrundstücke und Teilhinterliegergrundstücke anwendbar ist und dass er selbst dann nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn er im Einzelfall zu Ungleichbehandlungen führt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 12 A 11167/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen der Heranziehung

    Auszug aus VG Koblenz, 15.12.2008 - 4 K 73/08
    Insoweit mag der Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.12.2001 - 12 A 11167/01.OVG -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15.03.2002 - 9 B 16.02 -) genügen, wonach der fiktive Frontmetermaßstab sowohl für Anliegergrundstücke als auch für echte Hinterliegergrundstücke und Teilhinterliegergrundstücke anwendbar ist und dass er selbst dann nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn er im Einzelfall zu Ungleichbehandlungen führt.
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 305/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Nach dem zum rheinland-pfälzischen Straßenreinigungsgebührenrecht entwickelten Projektionsverfahren gilt als für die Gebührenfestsetzung maßgebliche Straßenlänge bei Grundstücken, deren Seitengrenzen nicht senkrecht zur Straßenmittellinie verlaufen oder deren längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung länger als die gemeinsame Grenze von Grundstück und Straße ist, und bei Hinterliegergrundstücken als Straßenlänge die Länge der Straßengrenze zwischen zwei Senkrechten, die von den äußeren Punkten der Grundstücksseite oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden (Bitterwolf, KStZ 2002, 194; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15.03.2002 - 9 B 16/02 -, juris; OVG Rh-Pf, Urteil vom 15.03.2011 - 6 C 10959/10 -, juris, Rn 45-47; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.07.1990 - 14 A 227/88 -, juris, Rn 5; Sächs. OVG, Urteil vom 27.07.2011 - 5 A 540/08 -, juris, Rn 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009 - OVG 9 A 1.07 -, juris, Rn 37; VG Greifswald, Urteil vom 06.06.2012 - 3 A 1539/10 -, juris, Rn 19; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.05.2012 - 13 K 629/11 -, juris, Rn 26; VG Koblenz, Urteil vom 15.12.2008 - 4 K 73/08.KO -, juris, Rn 27; VG Minden, Urteil vom 14.01.2005 - 5 K 567/04 -, juris, Rn 21ff).
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 68/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Nach dem zum rheinland-pfälzischen Straßenreinigungsgebührenrecht entwickelten Projektionsverfahren gilt als für die Gebührenfestsetzung maßgebliche Straßenlänge bei Grundstücken, deren Seitengrenzen nicht senkrecht zur Straßenmittellinie verlaufen oder deren längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung länger als die gemeinsame Grenze von Grundstück und Straße ist, und bei Hinterliegergrundstücken als Straßenlänge die Länge der Straßengrenze zwischen zwei Senkrechten, die von den äußeren Punkten der Grundstücksseite oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden (Bitterwolf, KStZ 2002, 194; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15.03.2002 - 9 B 16/02 -, juris; OVG Rh-Pf, Urteil vom 15.03.2011 - 6 C 10959/10 -, juris, Rn 45-47; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.07.1990 - 14 A 227/88 -, juris, Rn 5; Sächs. OVG, Urteil vom 27.07.2011 - 5 A 540/08 -, juris, Rn 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009 - OVG 9 A 1.07 -, juris, Rn 37; VG Greifswald, Urteil vom 06.06.2012 - 3 A 1539/10 -, juris, Rn 19; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.05.2012 - 13 K 629/11 -, juris, Rn 26; VG Koblenz, Urteil vom 15.12.2008 - 4 K 73/08.KO -, juris, Rn 27; VG Minden, Urteil vom 14.01.2005 - 5 K 567/04 -, juris, Rn 21ff).
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